Häufige Fragen zur Schädlingsbekämpfung
Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden – zu Kosten, Ablauf, Mietrecht und Artenschutz.
Allgemein
Wie schnell ist ein Kammerjäger bei mir?
Bei akuten Fällen – Ratten in der Wohnung, Wespennest an der Haustür, Schaben im Betrieb – fahren wir in der Regel noch am selben Tag. Planbare Termine vergeben wir meist innerhalb von zwei bis drei Werktagen.
Arbeiten Sie auch nachts und am Wochenende?
Ja, wir haben einen Notdienst rund um die Uhr. Außerhalb der regulären Zeiten fällt ein Zuschlag an, den wir vor dem Termin nennen.
Was kostet ein Einsatz?
Das hängt vom Fall ab: Ein gut erreichbares Wespennest ist schnell erledigt, eine Bettwanzen- oder Holzschutzbehandlung deutlich aufwendiger. Wir grenzen die Größenordnung am Telefon ein und nennen den verbindlichen Preis nach dem Ortstermin, immer vor Beginn der Arbeit.
Kostet die Anfahrt extra?
Innerhalb unseres Einsatzgebiets nicht. Für Einsätze außerhalb sprechen wir die Anfahrt vorher ab.
Ablauf und Behandlung
Muss ich während der Behandlung aus der Wohnung?
Das hängt vom Verfahren ab. Bei Köderstationen und Gelködern nicht. Bei Sprüh- und Wärmebehandlungen gilt eine Wartezeit, die wir vorher ansagen.
Sind die Mittel für Kinder und Haustiere gefährlich?
Wir setzen ausschließlich zugelassene Präparate ein und wählen in Haushalten mit Kindern oder Tieren bevorzugt geschlossene Systeme oder Verfahren ohne Chemie. Über Schutzfristen informieren wir vor der Behandlung.
Behandeln Sie auch ohne Chemie?
Ja. Bei Bettwanzen und Holzschädlingen arbeiten wir mit Wärme, die alle Entwicklungsstadien erfasst und keine Rückstände hinterlässt.
Wie oft müssen Sie kommen?
Bei Nagern und Schaben gehören ein bis drei Nachkontrollen dazu, bei Bettwanzen mindestens eine nach zwei bis drei Wochen. Einfache Fälle sind mit einem Termin erledigt.
Bekomme ich eine Dokumentation?
Jeder Einsatz wird protokolliert – mit Befund, Präparat, Menge und Ort. Sie erhalten das Protokoll ohne Nachfrage.
Mietwohnung und Betrieb
Wer zahlt bei Befall in einer Mietwohnung?
In der Regel der Vermieter, da ein Befall als Mangel der Mietsache gilt. Anders kann es liegen, wenn die Verursachung durch die Mietpartei nachgewiesen wird. Unser Protokoll dokumentiert Befund und Ursache sachlich; eine Rechtsberatung ersetzt es nicht.
Muss ich die Behandlung dulden?
Ja. Mietparteien sind verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen zu dulden und die Wohnung zugänglich zu machen. Gerade in Mehrfamilienhäusern entwertet eine unbehandelte Wohnung die Behandlung aller anderen.
Betreuen Sie Gastronomie und Lebensmittelbetriebe?
Ja, mit Monitoring, festen Kontrollintervallen und einer Dokumentation, die für die HACCP-Unterlagen und Begehungen der Lebensmittelüberwachung geeignet ist.
Übernehmen Sie auch Hausverwaltungen und Wohnanlagen?
Ja. Für größere Objekte richten wir Monitoring-Punkte ein und stimmen die Behandlung über mehrere Einheiten hinweg ab.
Recht und Artenschutz
Dürfen Wespennester einfach entfernt werden?
Nein. Alle heimischen Wespenarten sind besonders geschützt. Für Hornissen und viele Wildbienen ist eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nötig. Wir bestimmen die Art vorher und kümmern uns bei Bedarf um die Genehmigung.
Darf ich einen Marder selbst fangen?
Nein. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht mit Schonzeit; Fang und Tötung sind dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten. Zulässig und wirksamer sind Vergrämen und dauerhaftes Aussperren.
Ist Rattenbefall meldepflichtig?
In vielen Kommunen ja, und Eigentümer sind zur Bekämpfung verpflichtet. Ein dokumentierter Einsatz durch einen Fachbetrieb erfüllt diese Pflicht.
Rückruf in 45 Minuten
Wir rufen zurück
Kurz die Nummer hinterlassen, den Rest klären wir am Telefon. Werktags zwischen 7 und 20 Uhr melden wir uns in der Regel innerhalb von 45 Minuten.
Lieber direkt anrufen? 0159-05446307
Anfrage
Schreiben Sie uns, was Sie beobachtet haben
Je genauer die Beschreibung, desto besser können wir den Einsatz vorbereiten. Fotos helfen – Sie können sie nach unserer Antwort direkt zurücksenden.
So geht es nach Ihrer Anfrage weiter
- Eingang und Sichtung. Ihre Anfrage landet direkt bei uns, nicht in einem Callcenter. Wir lesen sie und ordnen sie ein.
- Rückmeldung. Werktags zwischen 7 und 20 Uhr melden wir uns in der Regel innerhalb von 45 Minuten, bei akuten Fällen schneller. Wir fragen nach, was Sie beobachtet haben, seit wann und wo.
- Einschätzung und Termin. Oft lässt sich die Art schon am Telefon eingrenzen. Sie erfahren, welcher Aufwand zu erwarten ist und was Sie bis zum Termin besser lassen sollten – manches gut Gemeinte verteilt den Befall.
- Ortstermin. Wir bestimmen vor Ort, nennen den verbindlichen Preis und behandeln erst danach. Keine Arbeit ohne Ihre Zustimmung.
- Nachkontrolle. Wir prüfen den Erfolg, verschließen die Zugänge und übergeben das Protokoll.
Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage. Kein Newsletter, keine Weitergabe.