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Wespennest am Haus: wann es weg muss – und wann es bleiben darf

Nicht jedes Nest ist ein Fall für den Kammerjäger. Was der Artenschutz vorschreibt, wann eine Entfernung zulässig ist und was Sie selbst tun können.

Fachbetrieb Hansen zum Thema Wespennest entfernen
Wespennest entfernen – Einschätzung aus der Praxis

Der Anruf kommt meist im August: Ein Nest unter dem Dachvorsprung ist über den Sommer gewachsen, und der Flugverkehr wird als Bedrohung empfunden. Die erste Frage ist selten technisch, sondern rechtlich – denn Wespen, Hornissen und Wildbienen sind nicht gleich zu behandeln.

Was das Gesetz sagt

Alle heimischen Wespenarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Nester dürfen nicht ohne vernünftigen Grund zerstört werden. Für Hornissen und viele Wildbienenarten gilt ein strengerer Schutz: Hier ist eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich, und die wird nur bei tatsächlicher Gefahr erteilt. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Wann ein Nest bleiben kann

Sitzt das Nest abseits der täglichen Wege – im hinteren Gartenhaus, unter einem selten genutzten Dachvorsprung, hoch am Giebel –, spricht viel dafür, es stehen zu lassen. Ein Wespenvolk stirbt im Herbst von selbst ab; nur die junge Königin überwintert, und zwar nicht im alten Nest. Das Nest wird nie ein zweites Mal bezogen. Wer bis Oktober wartet, hat das Problem ohne Eingriff gelöst und kann den Hohlraum danach in Ruhe verschließen.

Wann es weg muss

Handlungsbedarf besteht, wenn das Nest an einem Ort sitzt, den man nicht meiden kann: über der Haustür, am Kinderzimmerfenster, im Rollladenkasten des Schlafzimmers, am Balkon einer Wohnung mit Kleinkindern. Ebenso, wenn im Haushalt eine Insektengiftallergie besteht. Das sind die Fälle, in denen ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Umsiedeln statt töten

Bei Hornissen ist die Umsiedlung häufig möglich und der gesetzlich bevorzugte Weg. Das Volk wird mitsamt Nest in einen vorbereiteten Kasten überführt und an geeigneter Stelle neu aufgestellt. Der Aufwand ist höher als bei einer Entfernung, das Ergebnis für alle Beteiligten besser.

Warum Eigenversuche gefährlich sind

Wespen verteidigen ihr Nest koordiniert. Sprühmittel aus dem Handel erreichen die Tiefe des Nests nicht, machen das Volk aber sofort aggressiv. Besonders riskant sind Nester in Rollladenkästen: Der Behandlungsversuch treibt die Tiere durch den Gurtschlitz in den Wohnraum. Stiche im Mund- und Rachenraum sind lebensgefährlich, ebenso jede Stichreaktion bei bestehender Allergie.

Was im Alltag hilft

Fallobst zügig aufsammeln, süße Getränke abdecken, Mülltonnen schließen, beim Essen im Freien nicht nach den Tieren schlagen – hektische Bewegungen lösen die Verteidigung aus. Ein Wasserzerstäuber vertreibt zudringliche Tiere sanfter als jede Bewegung.

Und danach

Nach der Entfernung gehört der Hohlraum verschlossen. Rollladenkästen abdichten, Lüftungsöffnungen mit Gitter versehen, Ziegellücken schließen. Sonst zieht im nächsten Frühjahr eine neue Königin an derselben Stelle ein – nicht ins alte Nest, aber in denselben attraktiven Hohlraum.

Welche Art ist es? Eine kurze Bestimmungshilfe

Für den Umgang macht es einen erheblichen Unterschied, welches Volk am Haus sitzt. Die beiden Arten, die als „lästig" wahrgenommen werden und im Spätsommer an Kuchen und Getränke gehen, sind die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Alle anderen heimischen Arten – und das sind die meisten – interessieren sich nicht für menschliche Nahrung und fallen kaum auf.

Hornissen sind deutlich größer, brummen tief und wirken bedrohlicher, als sie sind. Sie gehen nicht an süße Speisen und stechen nur bei unmittelbarer Bedrohung des Nests. Der Volksglaube, einige Hornissenstiche seien für einen Menschen tödlich, ist falsch; das Gift ist nicht stärker als das der Wespe. Wildbienen und Hummeln wiederum sind ausgesprochen friedfertig und stehen unter besonderem Schutz. Ein Volk in einem Vogelkasten oder unter Dachziegeln stirbt im Spätsommer ab und hinterlässt kein Problem.

Der Nestzyklus – und warum Geduld oft die beste Lösung ist

Eine überwinterte Königin beginnt im April allein mit dem Nestbau. Bis Juni bleibt das Volk klein und unauffällig. Der Höhepunkt liegt im August und September mit mehreren Tausend Tieren, danach stirbt das Volk ab. Die Jungköniginnen verlassen das Nest und überwintern einzeln an anderer Stelle – nie im alten Nest. Ein Nest wird also niemals zweimal bewohnt.

Daraus folgt eine praktische Regel: Wer im August anruft und das Nest an einer erträglichen Stelle sitzt, hat oft nur noch sechs bis acht Wochen vor sich. Danach ist das Problem ohne Eingriff erledigt, und der Hohlraum lässt sich in Ruhe verschließen. Wer dagegen im Mai ein kleines Nest an einer kritischen Stelle entdeckt, sollte nicht warten – zu diesem Zeitpunkt ist der Eingriff einfach, günstig und für das Umfeld unproblematisch.

Nach dem Sommer: die Stelle dauerhaft schließen

Der Teil, der am häufigsten vergessen wird, ist der bauliche. Wespen wählen keine Nester, sondern Hohlräume, und ein attraktiver Hohlraum bleibt attraktiv. Rollladenkästen, offene Dachkästen, Lüftungsöffnungen ohne Gitter, Spalten unter Ziegeln und ungenutzte Nistkästen werden Jahr für Jahr von neuen Königinnen geprüft. Wer im Oktober oder November das alte Nest entfernt und den Zugang schließt, hat im nächsten Frühjahr Ruhe. Wer es lässt, ruft im darauffolgenden August erneut an.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was kostet die Entfernung eines Wespennests?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Entscheidend ist die Erreichbarkeit: Ein Nest im Rollladenkasten im Erdgeschoss ist schnell erledigt, ein Nest unter dem Dachfirst im dritten Obergeschoss erfordert Leiter oder Hubsteiger. Eine Hornissenumsiedlung liegt darüber, weil Volk und Nest unversehrt überführt werden müssen.

Zahlt die Versicherung die Nestentfernung?

Manche Wohngebäude- und Hausratversicherungen übernehmen die Kosten, viele nicht. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich vor der Beauftragung. Bei Mietwohnungen ist in der Regel der Vermieter zuständig, weil es um die Gebäudesubstanz geht.

Was tue ich, wenn ich gestochen wurde?

Kühlen, den Stich beobachten und bei Stichen im Mund- oder Rachenraum sofort den Notruf wählen. Auch bei Atemnot, Schwindel, großflächigem Ausschlag oder Kreislaufproblemen gehört der Notruf gewählt – unabhängig davon, ob eine Allergie bekannt ist.

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